Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV)

Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren

Die in einem Vergabeverfahren grundsätzlich zum Einsatz kommenden elektronischen Mittel sind die Anwendungen AI VERGABEMANAGER und AI VERGABEPORTAL. Darüber hinaus können weitere Anwendungen zum Einsatz kommen, die im Einzelfall benannt werden, z. B. AI LV-Cockpit zur Bearbeitung von AI Leistungsverzeichnissen, wingaebxml zur Bearbeitung spezieller Dateiformate bei Bauausschreibungen, Microsoft Word, Microsoft Excel, Adobe Acrobat Reader usw.

Die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel werden durch die Anwendung AI VERGABEPORTAL bestimmt. Detaillierte Informationen zur AI VERGABEPORTAL finden sich unter: (siehe hierzu die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Vergabeportale). Der Zugriff auf die Anwendung erfolgt mittels Webbrowser (es werden sämtliche gängigen Browsertypen unterstützt).

Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind in die Anwendung AI VERGABEPORTAL und AI VERGABEMANAGER integriert. Neben der sicheren Verschlüsselung der Angebote dokumentiert die Anwendung zusätzlich den Zeitpunkt der Angebotsabgabe mittels Angebotsquittung mit qualifiziertem Zeitstempel.